Wir alle leben geistig von dem, was uns Menschen in bedeutungsvollen Stunden unseres Lebens gegeben haben.

Albert Schweitzer (1875 – 1965)
Albert Schweitzer

Es ist besser, hohe Grundsätze zu haben, die man befolgt, als noch höhere, die man außer Acht läßt.

Albert Schweitzer (1875 – 1965)
Albert Schweitzer

Sekretariat

Frau Przywara
Bürozeiten: Mo. bis Fr. von 8.00 bis 12.30 Uhr
Telefon: 0451 - 122 829 11

Fragen zum Bildungsfonds

Frau Berger
Bürozeiten: Di. und Do. von 7.30 bis 12.00 Uhr
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Albert-Schweitzer-Schule

Grund- und Gemeinschaftsschule der Hansestadt Lübeck

Albert-Schweitzer-Straße 59
23566 Lübeck
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Schulordnung

Albert - Schweitzer - Schule
Grund- und Gemeinschaftsschule

Alle pädagogischen Fachkräfte dieser Schule haben eine Vorbildfunktion.

Wir sind eine Gemeinschaft und haben das Recht auf einen störungsfreien Ablauf im Schulalltag. Damit sich alle bei uns wohlfühlen, solltest du die Rechte eines Jeden respektieren und dabei unsere Schulregeln beachten.

 

1.) ICH HABE EIN RECHT AUF UNTERRICHT

  1. Stunde: 8.00 bis 8.45 Uhr
  2. Stunde: 8.50 bis 9.35 Uhr
  3. Stunde: 10.00 bis 10.45 Uhr
  4. Stunde: 10.50 bis 11.35 Uhr
  5. Stunde: 12.00 bis 12.45 Uhr
  6. Stunde: 12.45 bis 13.30 Uhr
  7. Stunde: 13.30 bis 14.15 Uhr
  • Die Klassenräume der Klassen, die zur 1. Stunde dort Unterricht haben, werden von der Aufsicht um 7.55 Uhr aufgeschlossen. Alle anderen Klassenräume bleiben verschlossen.
  • Die Stundenpläne aller Klassen hängen draußen sichtbar an der Klassenraumtür.
  • Ich erscheine pünktlich zum Unterricht. Über wiederholte Verspätungen werden meine Eltern informiert.Ab der 4. Verspätung wird die Anzahl der Verspätungen im Zeugnis vermerkt.
  • Ich habe immer meine Schulsachen vollständig und in einem guten Zustand dabei.
  • Ich esse und trinke nur in den (Frühstücks-)Pausen.
  • Wir achten auf eine gesunde Ernährung und verzichten auf koffeinhaltige und stark zuckerhaltige Getränke sowie Instant-Produkte und Chips.
  • Das Kauen von Kaugummi ist im Schulgebäude verboten.
  • Ich erledige meine Hausaufgaben vollständig. Über fehlende Hausaufgaben werden meine Eltern informiert.
  • Im Unterricht trage ich keine Jacke, Mütze, Kappe, Handschuhe oder Umhängetasche.
  • Ich benutze keine privaten elektronischen Geräte (Handy, Smartwatch, Kopfhörer) auf dem Schulgelände. Handys und Smartwatches müssen ausgeschaltet sein und in der Schultasche aufbewahrt werden. Im Falle eines Verstoßes wird das elektronische Gerät bis zum Unterrichtsschluss im Sekretariat verwahrt.
  • Verliere ich eines dieser genannten Geräte oder wird es mir beschädigt, so kann ich weder von Lehrern noch von der Schule Ersatz verlangen. Fundsachen sind beim Sekretariat abzugeben.
  • Ich darf das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen.
  • Wenn ich krank bin und die Schule nicht besuchen kann, so wird die Schule am gleichen Tag informiert. Um das Nachholen des versäumten Unterrichtsstoffes muss ich mich selbst kümmern. Wenn ich wieder in die Schule komme, bringe ich für die Fehltage eine schriftliche Entschuldigung mit. Arztbesuche werden in die unterrichtsfreie Zeit gelegt.  Fehlzeiten werden im Klassenbuch vermerkt.

 

2.) ICH HABE DAS RECHT AUF HÖFLICHE BEHANDLUNG UND KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT

Lehrer:innen  und Schüler:innen begrüßen sich.

Ich behandle alle Personen respektvoll, unabhängig von Herkunft, Aussehen, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, Behinderung oder Religionszugehörigkeit und sexueller Orientierung und Identität.

Ich darf niemanden bedrohen, ihn körperlich oder mit Worten verletzen. Im Falle einer Auseinandersetzung werde ich:

  • Den Mut aufbringen zu helfen, denn auch ich könnte einmal in die Lage kommen, dass ich Hilfe benötige.
  • Andere ansprechen, z.B. Streitschlichter:innen, Lehr:innen oder andere Schüler:innen, um gemeinsam zu helfen.

Ich behandle alle respektvoll und beachte die Anweisungen aller Erwachsenen.

Respektloses Verhalten gegenüber Lehr:innen wird der Klassenlehrkraft und dem Schulleiter, der Schulleiterin gemeldet. Dieser suspendiert den/die Schüler:in für den Rest des Schulvormittages und bittet ihn gemeinsam mit seinen Eltern zum Gespräch. Der/die Klassenlehrer:in kann in Absprache mit den Fachlehrkräften einen schriftlichen Verweis aussprechen. Im Wiederholungsfall wird eine Klassenkonferenz einberufen, um weitere Maßnahmen nach § 25 des Schulgesetzes zu beschließen.

  • Bei Streitereien und Beleidigungen unter den Schülern und Schülerinnen wird die Streitschlichtung eingeschaltet. Anmeldungen erfolgen über die Beteiligten oder über die Lehrkräfte formlos oder per Anmeldeformular.
  • Gefährliche Gegenstände lasse ich zu Hause. Verstoße ich gegen diese Regel, so werden mir die betreffenden Gegenstände abgenommen. Sie werden von der Schulleitung bis zur Abholung durch meine Eltern oder Erziehungsberechtigten verwahrt.
  • Der Verkauf und Konsum von Drogen, Alkohol und Tabak ist auf dem Schulgelände verboten.

 

3.) ICH HABE DAS RECHT AUF UNVERSEHRTHEIT MEINES PERSÖNLICHEN EIGENTUMS

  • Für meine Wertsachen bin ich selbst verantwortlich.
  • Ich beschädige und beschmutze kein Schuleigentum.

Mutwillige Zerstörungen werden angezeigt und müssen ersetzt werden.

 

4.) ICH HABE DAS RECHT AUF SAUBERE UNTERRICHTSRÄUME, INTAKTE LERNMITTEL UND EIN SAUBERES SCHULGELÄNDE

  • Ich schlage innerhalb einer Woche nach Erhalt die von der Schule ausgeliehenen Schulbücher ein, damit sie länger benutzbar sind.
  • Ich achte auf Sauberkeit in den Klassenräumen, auf den Schulhöfen, den Fluren und den Toiletten. Ich entsorge den Müll ordnungsgemäß.

 

5.) ICH HABE EIN RECHT AUF PAUSEN

a) Verhalten vor Unterrichtsbeginn

      • sollte die 1. Stunde ausfallen, halte ich mich nicht im Klassenraum, sondern auf dem Schulhof auf.
      • Auf dem Schulgelände schiebe ich mein Fahrrad, um Mitschüler:innen nicht zu gefährden.
      • Fahrräder werden an den dafür bestimmten Stellen abgestellt.
      • Ich schaue beim Betreten und Verlassen der Schule auf den Vertretungsplan.

b) Kleine Pausen

        • Toilettenbesuche während des Unterrichts liegen im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft, jedoch darf nur ein/e Schüler:in zurzeit zur Toilette geschickt werden.
        • In den kleinen Pausen und in der Regenpause bleibe ich in meinem Klassenraum. Dort verhalte ich mich angemessen und rücksichtsvoll.
        • Im Schulgebäude benehme ich mich rücksichtsvoll und leise.
        • Beim Wechsel des Unterrichtsraumes nehme ich meine Unterrichtsmaterialien (Schultasche, Sportzeug) mit in die Pause.

c) große Pausen

        • In der großen Pause verlasse ich den Unterrichtsraum. Die Lehrkraft geht als letzte aus dem Raum und schließt ihn grundsätzlich ab.
        • Das Verlassen des Schulgrundstückes während der Schulzeit ist mir nur mit ausdrücklicher Genehmigung ein/r Lehrers:in erlaubt, da ich sonst nicht versichert bin.
        • Mit Gegenständen wie z.B. Steinen, Stöcken, Schneebällen darf ich nicht werfen, damit ich niemanden verletze.
        • Im Schulgebäude darf ich nicht mit Bällen spielen.
        • Die Schülervertretung erstellt einen Fußballplan.
        • Der Hofdienst wird während der Pause verrichtet. Im Bedarfsfall dürfen Schüler/ Schülerinnen auch nach dem Klingeln noch Müll sammeln.

d) Regenpausen

        • Die Regenpause wird durch dreimaliges Klingeln angekündigt.
        • In den Regenpausen bleibe ich in meinem Klassenraum.

e) Schulschluss

        • Ich gehe nach der Schule auf direktem Weg nach Hause, damit mein Versicherungsschutz erhalten bleibt.

 

6.) VERSTÖßE GEGEN DIE SCHULORDNUNG

      • Auf Fehlverhalten und Verstöße von Schülern und Schülerinnen gegen die Schulordnung soll zeitnah reagiert werden.
      • Bei leichterem Fehlverhalten sind nach einem pädagogischen Gespräch folgende Maßnahmen möglich:
        • Entschuldigung und Wiedergutmachung
        • Ordnungsdienst (in der Pause oder nach dem Unterricht)
        • Schriftliche Zusatzaufgaben
        • Zusätzliches Verbleiben in der Schule

Bei schwerem Fehlverhalten sind nach einem pädagogischen Gespräch Ordnungsmaßnahmen möglich.

Eine schriftliche Missbilligung erhalte ich auf jeden Fall bei folgenden Verstößen:

      • Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis
      • Werfen von Gegenständen mit Verletzungsgefahr
      • Rauchen auf dem Schulgelände
      • Verweigerung jeglicher Art
      • Nutzung elektronischer Geräte

 

7.) JEDER HAT DIE PFLICHT DIE SCHULORDNUNG ZU BEACHTEN

 

Zu Beginn eines jeden Schuljahres besprechen die Klassenlehrer die Schulordnung mit dir und vermerken dieses im Klassenbuch.

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Grüße vom Mars!

Nordische Filmtage in Lübeck- die Klasse 6a nutzte diese Gelegenheit, den Film „ Grüße vom Mars“ zu schauen. Ein sehr schöner Film mit tollen Darstellern und Darstellerinnen. Es geht um einen autistischen Jungen und seine beiden Geschwister.

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